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Erstes Add-on zur Gewerbesteuerautomatisierung in SAP-Umgebungen erhältlich

Hamburg. IKOR und Amprion beenden ihr Entwicklungsprojekt zur Automatisierung der Gewerbesteuerbearbeitung in SAP-Umgebungen. GESA ist das erste Add-on zu Gewerbesteuerzerlegung.

Bestimmte Themen mit Softwarelösungen zu behandeln, wird gerade bei Unternehmen gewisser Größenordnungen relevant. So die sog. Gewerbesteuerzerlegung bei Unternehmen mit Betriebsstätten in vielen Gemeinden. Angesichts der vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten bis hinunter auf Gemeindeebene ist nicht nur die Bearbeitung selbst zeitintensiv.

Bild: Logo GESA.
Bild: Logo GESA.

Ein Schaden, z. B. bei Datenverlust, kann in Gegenwart und in Zukunft – bei Betriebsprüfungen – hoch sein. So sind Automatisierung, maschinelle Verarbeitung und vor allem sichere Archivierung wichtige Themen für Anwender von SAP-Lösungen.

Gewerbesteuerautomatisierung in SAP-Umgebungen

Der SAP Services Partner IKOR Products GmbH bringt mit GESA – kurz für Gewerbesteuerautomatisierung – jetzt das erste Add-on zur Gewerbesteuerzerlegung in SAP-Umgebungen auf den Markt. Die Software erreicht aufgrund der Integration mit SAP ERP einen hohen Automatisierungsgrad. So verwertet GESA je nach gewähltem Zerlegungsmaßstab die erforderlichen Daten aus den entsprechenden Quellen, z.B. aus dem Anlagenbuch oder SAP ERP HCM, und setzt Kreditorenbuchungen automatisiert ab. „Steuerleute können sich über die Befreiung von lästigen manuellen Tätigkeiten freuen und ihre Abläufe beschleunigen“, erklärt Björn Mayer, Leiter Produkte bei IKOR. „Stärker ins Gewicht fallen allerdings die Prüfungssicherheit durch die Versionsverwaltung und die neue Qualität der Arbeitsorganisation wegen der integrierten Dokumentenablage.“

Die Gewerbesteueraufteilung wird an die ELSTER-Schnittstelle übergeben, bei den weiteren Funktionen steht die Bescheidverarbeitung im Vordergrund, außerdem werden IHK-Beiträge voll umfassend behandelt. Weiterhin ist die Zinsberechnung nach § 233a AO berücksichtigt und die Körperschaftsteuerzerlegung wird berechnet. Weiterhin wird für Zwecke der Planung der durch-schnittliche Hebe- und Steuersatz ermittelt und ausgewiesen.

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