Offene Fragen bei Datenschutz und Sicherheit der neuen Zählergeneration
Hannover (ots) – Bis zum Jahr 2020 sollen nach den Vorgaben der EU 80 Prozent aller Haushalte mit Intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, ausgestattet sein. Zwar ist die Einführung beschlossene Sache, aber an den technischen und rechtlichen Voraussetzungen eines sogenannten „Schutzprofils“ wird im Bundesamt für Sicherheit (BSI) noch gearbeitet, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen August-Ausgabe.
Dass Intelligente Stromzähler hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, liegt auf der Hand. Zum einen müssen sie vor Manipulationsversuchen wie Hacker-Angriffen geschützt sein, und zum anderen müssen die Daten korrekt an die Energieversorger übertragen werden. Namhafte Datenschützer fordern zudem eine Autonomie der Nutzer über ihre Daten, damit ihre Privatsphäre geschützt wird und sie somit auf Augenhöhe mit den Versorgern sind.
Die Technik zum Schutz der Daten ist beinahe fertig, doch die rechtliche Ausgestaltung ist noch nicht so weit. Zwar hat der Bundestag Ende Juni eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, das den Rahmen absteckt. Probleme bereitet aber noch, dass das Gesetz Merkmale aus dem Telekommunikationsgesetz auf das Energiewirtschaftsrecht überträgt, die dort gar nicht bekannt sind. Zum Beispiel sind im Energiebereich die Begriffe Bestands-, Inhalts- und Verkehrsdaten nicht geläufig.
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