Die Welt der Telekommunikation

COMPUTER BILD Drohnen-Test: Hoher Spaßfaktor mit rechtlichen Fallstricken

Hamburg – Erster COMPUTER BILD Drohnen-Test / Zwölf Modelle im Vergleich / Sieger sind die DJI Phantom 3 Professional, der Carrera Video One und die ACME Zoopa Q165 Riot / strenge Gesetzeslage für Piloten

Sie machen Loopings oder tolle Videos in der Luft: Drohnen werden zunehmend von Privatpersonen in die Lüfte geschickt. Aber welche Modelle bieten den meisten Spaß fürs Geld?

COMPUTER BILD überprüfte in der aktuellen Ausgabe 25/2015 (EVT: 21.11.2015) im ersten Drohnen-Vergleichstest Deutschlands zwölf Modelle von 60 bis 1.300 Euro im Labor und unter freiem Himmel. „In nur wenigen Jahren haben sich Drohnen rasant entwickelt: Mittlerweile gibt es Fluggeräte für jeden Geldbeutel mit hohem Spaßfaktor“, sagt Mathias Otten, Leiter des COMPUTER BILD-Testlabors. „Allerdings müssen sich Piloten auch an strikte Gesetze halten.“

Quellenangabe: "obs/COMPUTER BILD"
Quellenangabe: „obs/COMPUTER BILD“

Für den Test wurden drei Spielzeug-Drohnen inklusive Kamera sowie drei Multikopter ohne Kamera zwischen 60 und 165 Euro getestet. Zudem wurden sechs Modelle für den ambitionierten Hobbypiloten von 690 bis 1.300 Euro unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Wer qualitativ hochwertige Aufnahmen aus der Vogelperspektive machen will, der muss tief in die Tasche greifen. Der Sieger DJI Phantom 3 Professional kostet 1.270 Euro. Wenn allerdings der Spaß am Fliegen im Vordergrund steht oder man das Fliegen trainieren möchte, reicht auch das Modell Carrera Video One für 63 Euro.

Die Profi-Drohnen sind mit einer ausgefeilten Technik ausgestattet. Dank GPS, Kompass und Höhenmessung kennen sie immer ihre genaue Position und liegen stabil in der Luft. Die teils sehr leistungsfähigen Kameras sind an einem sogenannten „Gimbal“ befestigt. Diese Stabilisatoren gleichen die Bewegungen aus und sorgen für ruhige, klare Fotos und Videos. Bei den kleineren Drohnen geht es vor allem um den Spaß am Fliegen: Vier der sechs Modelle können auf Knopfdruck einen Salto in der Luft schlagen. Allerdings lässt die Qualität der Aufnahmen zu wünschen übrig.

Wer sich für eine Drohne entschieden hat, muss beim Fliegen strenge Regeln einhalten. Der Experte für Luftverkehrsrecht Carl Sonnenschein weiß, worauf Piloten achten müssen: Die Flugobjekte dürfen nicht über Menschen hinwegfliegen und müssen immer in Sichtweite des Piloten sein. Beispielsweise sind Sperrzonen wie Kraftwerke oder Flughäfen tabu. „Auch beim Datenschutz ist Vorsicht geboten: Fotoaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, dürfen nicht veröffentlicht werden“, sagt Mathias Otten. „Wer ohne Erlaubnis in fremde Wohnungen filmt oder fotografiert, kann sogar strafrechtlich verfolgt werden.“

Den großen Drohnen-Test mit Tipps zur Rechtslage lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 25/2015 von COMPUTER BILD, die ab 21. November 2015 im Zeitschriftenhandel erhältlich ist. COMPUTER BILD im Internet: www.computerbild.de

Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei / Bildrechte COMPUTER BILD

Quelle: ots

Zeige mehr

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"