Die Welt der Telekommunikation

Kostenloser Schutzengel für mehr Kindersicherheit im mobilen Internet

Ratingen (ots) – Immer mehr Kids gehen heute mobil ins Internet. Dank leistungsfähiger und erschwinglicher Smartphones ist das überall und jederzeit ohne Einschränkungen möglich. Wer aber kann sagen, ob Kinder angesichts dieser Vielfalt ausschließlich altersgemäße Inhalte ansteuern? Ab sofort bietet Norton allen Eltern, die sich mehr Sicherheit für ihre Kinder wünschen, die kostenlose App Norton Begleiter. Als Bestandteil von Norton Online Family erlaubt das Tool den Eltern das Blockieren ungeeigneter Webseiten.

Norton Begleiter ist eine Erweiterung der webbasierten Kindersicherung Norton Online Family. Die Lösung kann kostenlos über www.norton.de/onlinefamily heruntergeladen werden. User von Norton Internet Security oder Norton 360 können die Kindersicherung direkt über die Oberfläche der Software anklicken. Die App Norton Begleiter ist zudem über den Android Market verfügbar. Eltern können sich so ein Bild davon machen, was ihre Kinder im Internet treiben – und sie von ungeeigneten Inhalten fernhalten. Wenn die Eltern die neue App über ihren Norton Online Family Account installieren, können sie denselben Inhalte-Filter sowohl für den PC ihres Kindes als auch für dessen Android-Smartphone nutzen. Dort zeichnet der Norton Begleiter die heruntergeladenen Web-Inhalte der letzten sieben Tage auf.

Schnelle und einfache Installation

Die App ist leicht zu installieren: Zunächst wird sie auf das Android-Smartphone des Kindes heruntergeladen. Dann loggen sich Eltern in ihren Norton Online Family Account ein (oder richten von der App aus einfach kostenlos einen neuen ein). So können sie fortan über www.norton.de/onlinefamily oder ebenfalls vom Smartphone aus mit der passenden Eltern-App Webseiten filtern (nach Kategorie) und auch schauen, welche Seiten ihre Kinder über das Smartphone ansteuern. Dabei ist es möglich, von einem einzigen Account aus mehrere Mobiltelefone zu verwalten, jedes einzelne davon mit individuellen Regeln.

Vollständige Presseinformation: http://ots.de/U9QEa

Orginal-Meldung:

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