Verbraucherschützer pochen auf verbindliche Flugzeiten – Umbuchung durch Reise
Köln (ots) – Übermüdet bei Ankunft oder Rückkehr, verlorene Urlaubstage, Taxikosten. Oft ist der Ärger bei Flugreisenden groß, wenn die Abflugzeiten vom Reiseveranstalter umgebucht werden, häufig in die Nacht.
„Flugzeiten sind unverbindlich“ – so oder ähnlich lauten Klauseln von Reise- und Fluggesellschaften im Kleingedruckten. Damit, so behaupten die Firmen, hätten Reisende keinen Anspruch auf gebuchte und oft sogar schon bestätigte Flugzeiten. Dass die gesetzeswidrig sei, meint jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er hat bis jetzt zehn Gesellschaften aufgefordert, auf eine solche Klausel zu verzichten. Das berichtet das ARD-Wirtschafts- und Verbrauchermagazin „Plusminus“ (Das Erste, 21.06.2011, 21.00 Uhr).
Viele Flug- und Reisegesellschaften verstecken in ihren Geschäftsbedingungen oder Reisebestätigungen eine Klausel, gebuchte Flugzeiten seien unverbindlich. Reiseveranstalter TUI begründet das gegenüber Plusminus so: „Die Disposition der Flugzeuge zu einem späteren, reisenäheren Zeitpunkt erlaubt eine bedarfsgerechtere Planung. Eine bessere Auslastung macht wiederum eine kostengünstigere Kalkulation möglich…“
Die Verbraucherschützer pochen auf verbindliche Abflugzeiten. „Jeder hat den Anspruch spätestens in der Reisebestätigung zu erfahren, wann er fliegt. Selbstverständlich können Zeiten geändert werden, wenn es bestimmte Notwendigkeiten gibt, aber nicht aus jeglichem Grund“, so Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber Plusminus.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, so berichtet Plusminus, geht jetzt dagegen vor: „Nach unserer Sicht sind Klauseln, nach denen sich die Fluggesellschaften vorbehalten, die Flugzeiten nachträglich zu verändern, unzulässig,“ so Verbraucherzentralen-Expertin Kerstin Hoppe. Drei Flug- und sieben Reisegesellschaften hat der Verbraucherzentrale Bundesverband inzwischen abgemahnt. Gegen vier der Gesellschaften, darunter auch die TUI, hat der Verband schon Klage erhoben.
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