HolidayCheck Award 2016: 100 % Perfektion
Der Holiday Check Award wird nach strengen Auflagen nur wenigen Hotels weltweit verliehen. Das Vier-Stern-Superior-Hotel Eggerwirt hat ihn 2016 zum zweiten Mal in Folge erhalten
St. Michael im Lungau – In St. Michael im Lungau ist die Freude groß. Mit unglaublichen 5,8 von 6 Punkten und einer Weiterempfehlungsquote von 100 % hat das Spa & Vitalresort Wellnesshotel Eggerwirt erneut abgeräumt: Die bekannte Plattform HolidayCheck hat das Hotel auch 2016 mit jenem Award gekrönt, der nur wenigen Hotels weltweit zuteil wird.
Das 4-Sterne-Superior Hotel wird von Inge und Albert Moser mit viel Herzblut und Engagement geführt, und dieses Bemühen wird von den Gästen belohnt – mit vielen positiven Bewertungen im Internet.
Schon seit 1640 befindet sich der Betrieb in Familienbesitz und wurde 1984 von einem Gasthaus in ein modernes Hotel mit 12.500 Quadratmetern Spa- und Wellnessbereich verwandelt. Da kann man mit gutem Gewissen behaupten, dass Wellness im Eggerwirt großgeschrieben wird. Dank der gehobenen Ausstattung, dem freundlichen Service, der großartigen Gastronomie und dem umfassenden Freizeitangebot steht der Eggerwirt an der Spitze der besten Hotels in Österreich.
Zwtl.: Die Auflagen für den HolidayCheck Award
Eine Million Menschen pro Jahr geben auf HolidayCheck eine Bewertung ab und sind dabei gnadenlos ehrlich: Sie nehmen kein Blatt vor den Mund. Die Plattform, die 1999 ins Leben gerufen wurde, ist mittlerweile das größte deutschsprachige Bewertungsportal für Hotels im Internet. 25 Millionen Besucher landen hier in nur einem Monat.
Die Bewertungen bilden die Grundlage für die Auszeichnungen von HolidayCheck. Und Chancen auf den begehrten Award hat nur, wer mindestens 90 % Weiterempfehlung, mindestens 50 Bewertungen pro Jahr und mindestens 5,0 Gesamtbewertung von maximal 6,0 hat. Zudem muss der HolidayCheck Code of Conduct eingehalten werden. Das bedeutet: Gäste, die negative Bewertungen schreiben, dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, um ihre Bewertung zu ändern, und Bewertungen dürfen nicht durch unlautere Mittel zustandekommen.
Quelle: ots
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