Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop an DSGVO anpassen

Vorgaben anpassen
Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich anzuwenden, und zwar auch für Webseiten und Online-Shops.
Unternehmen, die solche betreiben, sollten diese jetzt an die neuen Vorgaben anpassen, denn bei nahezu jedem Webseiten-Besuch werden Daten der Besucher erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet – sei es im einfachen Kontaktformular, in einer Shop-Bestellung oder bei Webanalysen.
Egal, ob ein „falscher“ Umgang mit sensiblen (personenbezogenen) Daten, ein unbedachter Einsatz von Newslettern oder fremder Inhalte wie Plug-ins bzw. Bilder – das alles kann ab sofort schnell ganz unangenehme Folgen haben.
Damit sich Unternehmen im Spannungsfeld zwischen technischen Abläufen, notwendigen Datenerhebungen und Informationspflichten gegenüber ihren Webseiten- Besuchern und Kunden sicherer bewegen, gibt es jetzt die neue „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“.
Die digitale Vorlagenmappe, die in der Forum Verlag Herkert GmbH erscheint, bietet ausgewählte Checklisten, Merkblätter und Muster, die Verantwortliche dabei unterstützen, die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen – von der Datenschutzerklärung bis hin zur Newsletter-Einwilligung.
Mehr Informationen finden Interessenten unter www.forum-verlag.com
Quelle: FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Veröffentlicht von:

- Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion TeDaMo.de an. Sie schreibt als Journalistin über technische Innovationen in der Welt der Telekommunikation. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@tedamo.de
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